Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reitkurse und Reitstunden in der Horsement GmbH

Stand: November 2022

1. GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Horsement GmbH und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und Reitkursen.

2. VERTRAGSDAUER

Der Vertrag über den Reitunterricht ist unbefristet, kann aber mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

3. BEZAHLUNG DER REITSTUNDEN

Das Entgelt für die Reitstunden ist im Voraus zu bezahlen und sollte spätestens am 3. Arbeitstag des Monats überwiesen sein. Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht nicht gezahlt, so ist die Horsement GmbH berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme am Reitunterricht auszuschließen.

4. BEITRÄGE

Bei Anmeldung in der Horsement GmbH entsteht eine zu entrichtende Jahresgebühr von 60,00 EUR die pro Reitschüler jährlich auf das nachstehende Konto zum 01. Dezember überwiesen werden muss.

Bank: Commerzbank BIC: COBADEFXXX Kontonummer: DE61 5104 0038 0711 2311 00

5. DURCHFÜHRUNG DES REITUNTERRICHTS

Die Reitschüler werden um regelmäßigen Besuch des Reitunterrichts gebeten und sind verpflichtet, mindestens 30 Minuten vor der Reitstunde auf der Reitanlage zu erscheinen, ihr Pferd vor der Reitstunde zu putzen, zu trensen und zu satteln, sowie nach Bedarf nach der Reitstunde die Zeit einzuplanen, sein Pferd ordentlich zu versorgen. Die Reitschüler bekommen selbstverständlich hierbei Hilfestellung der Reitschule.

Die Durchführung des Reitunterichts erfolgt nach Vereinbarung bzw. Unterrichtsplan. Reitstunden müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, so dass ein ordentliche Pferdeeinteilung für den darauffolgenden Tag erfolgen kann.

Die Horsement GmbH ist berechtigt, in Folge von höherer Gewalt oder klimatischen Bedingungen den Reitunterricht abzusagen, wenn die Sicherheit und/oder die Gesundheit der Reitschüler als auch der Pferde nicht gewährleistet werden kann. Es obliegt der Reitschule in diesem Fall einen Nachreittermin anzubieten oder ggf. ein Alternativprogramm anzubieten.

Falls seitens der Horsement GmbH Reitstunden abgesagt werden müssen, wird dies durch die Reitschule gutgeschrieben und die Reitstunde kann im gleichen Monat nachgeritten werden.

In den Schulferien finden durchgehend Reitstunden statt. Die Horsement GmbH behält sich vor, Reitstunden zusammenzulegen, falls es erforderlich ist.

Die Horsement GmbH behält sich vor 1-2 Wochen im Jahr zu schließen. Termine werden frühzeitig bekannt gegeben. Für diese ausgefallenen Reitstunden gibt es keinen Ersatz. Dies sind allgemeine Betriebsferien. In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Reitschule grundsätzlich geschlossen!

Beim Reiten ist das Tragen eines Reithelms und festen Schuhen grundsätzlich Pflicht.

6. VERHINDERUNG DES REITSCHÜLERS

Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunde wird nicht gewährt. Somit wird bei Fernbleiben des Kindes durch Krankheit, Geburtstagsfeiern, Klassenfahrten, Urlaub etc. durch die Horsement GmbH kein Ersatz geleistet.

Sollte der Reitschüler durch Krankheit oder Sonstiges längere Zeit ausfallen, wird trotzdem der Monatsbeitrag fällig. Sollte voraus zu sehen sein, dass der Reitschüler länger als 4 Wochen den Unterricht nicht besuchen kann (ein ärztliches Attest muss vorgelegt werden), verringert sich der Monatsbeitrag im Folgemonat um 30,00 €. Dies sichert den Anspruch auf einen reservierten Platz.

7. HAFTUNG

Die Horsement GmbH haftet im Rahmen der Reitlehrer-Haftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Horsement GmbH keine Haftung.

8. SCHRIFTFORM, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit der Horsement GmbH abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hattersheim.

9. ÄNDERUNG DIESER AGB, SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Horsement GmbH behält sich vor, diese AGBs jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Reitschule wird den Vertragspartner in der Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

10. SONSTIGES

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass wir auf unseren Veranstaltungen und auch während unserem normalen Schulbetrieb Fotos und Videos machen und diese auch auf unserer Homepage veröffentlichen. Wünscht eine Person nicht veröffentlicht zu werden, sollte sie uns dies mitteilen. Bitte senden sie uns hierzu eine kurze E Mail.